Mehr Transparenz und Beteiligung mit Hilfe des Informationsfreiheitsgesetz
Das neue Informationsfreiheitsgesetz regelt die Veröffentlichung von Behördeninformationen neu und stärkt damit Transparenz und Teilhabe.
Einleitung
Mit 1.September 2025 trat das Informationsfreiheitsgesetz, kurz IFG, für Bund, Länder und Gemeinden in Kraft. Es markiert den Übergang vom Amtsgeheimnis hin zu einer umfassenden Transparenzpflicht und soll Vertrauen schaffen sowie die Beteiligung der Bürger*innen stärken.
In Deutschland wurde das Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bereits im Jahr 2006 eingeführt und bietet seinen Bürger*innen seither einen Anspruch auf Zugang zu amtlichen Informationen - allerdings gilt dies nur für Bundesbehörden und mit Ausnahmen. Anträge auf Auskünfte können formlos gestellt werden, jedoch können für Anfragen Gebühren anfallen. Die Länder verfügen über eigene Regelungen.
Was die Umsetzung für Gemeinden bedeutet und welche Vor- und Nachteile das Gesetz mit sich bringt, darum geht es in unserem heutigen Beitrag.
Was genau ist das Informationsfreiheitsgesetz?
Das Informationsfreiheitsgesetz (IFG) ersetzt die bisherige in Österreich geltende Amtsverschwiegenheit durch ein Grundrecht auf Zugang zu behördlichen Informationen. Geheimhaltungsgründe wurden enger definiert, Fristen für Auskünfte verkürzt und Behörden müssen Informationen von allgemeinem Interesse künftig proaktiv veröffentlichen.
Die proaktive Veröffentlichungspflicht
Zu der verpflichtenden Bereitstellung von Informationen von allgemeinem Interesse zählen etwa „(…) Geschäftseinteilungen, Tätigkeitsberichte, Amtsblätter sowie für die Allgemeinheit interessante Studien, Gutachten, Umfragen oder Verträge“ (Verträge im Wert von mind. € 100.000,- gelten jedenfalls als Informationen von allgemeinen Interesse) und müssen auf einer bundesweiten Plattform, in einem Informationsregister, veröffentlicht werden (mehr dazu).
Gemeinden mit mehr als 5.000 Einwohner*innen haben dafür eine Übergangsfrist bis Dezember 2025, kleinere Gemeinden sind von der proaktiven Veröffentlichungspflicht ausgenommen.
Worauf zu achten ist
Trotz der Informationsfreiheit gibt es weiterhin Informationen, die aufgrund des Datenschutzes nicht zur Veröffentlichung bestimmt sind, welche die Gemeinde in jedem Fall beachten muss, und die der proaktiven Veröffentlichung entgegenstehen, wie etwa Belange der öffentlichen Ordnung, der Sicherheit oder außenpolitische Interessen. Ebenso relevant sind außerdem Ausnahmen zum Schutz wirtschaftlicher Interessen, laufender Entscheidungsprozesse und berechtigter Interessen Dritter (mehr dazu).
Vorteile, Chancen und Herausforderungen
Das neue Informationsfreiheitsgesetz (IFG) – weg vom Amtsgeheimnis, hin zur Transparenzpflicht - stellt für Gemeinden in Österreich einen Paradigmenwechsel dar: Es erhöht Transparenz, stärkt das Vertrauen der Bevölkerung und erleichtert durch klare Vorgaben die Informationsverarbeitung. Bürger*innen erhalten einen besseren Einblick in kommunale Abläufe, was Beteiligung und Akzeptanz von Entscheidungen fördern kann. Behörden wiederum profitieren von klaren Strukturen und potenziell weniger Doppelarbeit. Gleichzeitig entstehen neue Herausforderungen wie zusätzlicher Arbeitsaufwand, technische Anforderungen, der sensible Umgang mit Datenschutz sowie Unsicherheiten darüber, welche Informationen verpflichtend zu veröffentlichen sind.
… und seither?
Die Umsetzung schreitet voran, jedoch mit gegebenen Unterschieden zwischen größeren und kleineren Gemeinden. Unterstützungsangebote wie Leitfäden, Schulungen und Anlaufstellen sind vorhanden, doch die technische Infrastruktur ist vielerorts noch im Aufbau. Prozesse müssen neu definiert, Zuständigkeiten klar geregelt und Mitarbeitende geschult werden.
Blick nach Deutschland
Ein Blick nach Deutschland zeigt, dass das Gesetz seit seiner Einführung viele relevante Themen an die Öffentlichkeit gebracht hat. Befürchtungen, die Verwaltung könne dadurch handlungsunfähig werden, haben sich rückblickend nicht bestätigt. Zur Erleichterung der Antragstellung entstand zudem die bürgerfreundliche Plattform „Frag den Staat“ (mehr dazu).
Resümee
Zusammenfassend lässt sich sagen, dass das Informationsfreiheitsgesetz das Ziel verfolgt, behördliches Handeln nachvollziehbar und offen zugänglich zu machen. Diese Transparenz ist zentrale Voraussetzung dafür, damit Bürger*innen ihre Rechte wirksam wahrnehmen können und stärkt nicht zuletzt demokratische Strukturen. Das IFG ist somit ein wichtiger Schritt hin zu mehr Offenheit und Vertrauen in die Verwaltung, auch wenn noch Klärungsbedarf besteht.
Weitere hilfreiche Informationen:
Österreichischer Gemeindebund. https://ifg-gemeindeinfo.at/
Österreich.gv.at: https://www.oesterreich.gv.at/
KDZ – Zentrum für Verwaltungsforschung: https://www.kdz.eu
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